Tradinggewinne versteuern: Kippt 2022 die Verlustverrechnungsbeschränkung?

Seit über einem Jahr hängt die ominöse Verlustverrechnungsbeschränkung über jedem Trader, der mit Terminkontrakten handelt, also insbesondere Futures, Optionen und CFDs. Nun könnte das wahrscheinlich absurdeste Gesetz, das von der Bundesregierung jemals live geschaltet wurde, wieder kippen. Was ist passiert?

Dass dieses neue Gesetz gegen Trader früher oder später wieder gekippt wird, da seine Verfassungswidrigkeit offensichtlich ist, war eigentlich abzusehen. Schon im Laufe des letzten Jahres gab es heftigen Gegenwind und es war zahlreichen Änderungen unterworfen. Nun scheint tatsächlich sein letztes Stündlein geschlagen zu haben, auch wenn die finale Entscheidung natürlich noch aussteht. Doch der FDP sei Dank, könnte das Gesetz zur Verlustverrechnungsbeschränkung bald passé sein. Das Gesetz besagt zusammenfassend Folgendes:

Verluste aus Termingeschäften können nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und Stillhalterprämien verrechnet werden.

§20 Abs. 6 Satz 5 EStG

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffene Produkte sind Futures, Optionen und CFDs.

Was bedeutet das für den Trader?

Im Extremfall die Privatinsolvenz, auch wenn der Trader unter dem Strich vielleicht sogar profitabel war. Denn unter Umständen muss der Trader aufgrund dieses Gesetzes mehr Steuern zahlen, als er überhaupt Gewinne erwirtschaftet hat – denn das Gesetz besteuert sogar Verluste.

Steuern auf Trading-Gewinne: So war es bisher

Futurestrader Fritz erzielte einen Gewinn von 100.000 Euro und Verluste von 40.000 Euro. Zu versteuern war nun logischerweise nur die Differenz von 60.000 mit 25% Abgeltungssteuer. Die Steuerlast von Fritz für seine Trading-Gewinne betrug also 15.000 Euro.

So ist es jetzt!

Ab dem Jahr 2021 werden nur noch 20.000 Euro Verluste für die Verlustverrechnung akzeptiert (bei Verheirateten 20.000 Euro/Person). Unser Futurestrader Fritz dürfte höchstens die verbleibenden 20.000 Euro Verlust ins nächste Jahr vortragen und müsste den Rest versteuern.

Worst case voraus:

Was aber, wenn unser Fritz zum Beispiel in seinem Trading-Jahr 100.000 Euro Gewinn und 100.000 Euro Verlust gemacht hat? Dann steht sein Tradingkonto zwar bei Null, auf 80.000 Euro müsste er dann aber 25% Abgeltungssteuer, also 20.000 Euro an das Finanzamt bezahlen. Fritz wäre also wahrscheinlich in der Schuldenfalle. Dass dieses Gesetz also eigentlich keinen Sinn macht, zeigt schon der gesunde Menschenverstand. Dennoch hat es sich erstaunlich lange gehalten.

Die Gegenmaßnahmen

Gegenmaßnahmen von Seiten der Broker und Trader gab es einige, die jedoch mehr schlecht als recht für die Praxis tauglich waren und sind. So stand zum Beispiel die Gründung einer eigenen Trading-GmbH als Möglichkeit im Raum, die nach Körperschaftssteuer veranlagt wird und nicht nach Einkommenssteuer, sodass das neue Gesetz hier keine Anwendung findet. Diese Gründung einer solchen GmbH geht jedoch mit enorm viel zusätzlichem Buchhaltungsaufwand und einer möglichen Wegzugsbesteuerung einher, falls der Trader sich irgendwann doch mal entschließt, das Land zu verlassen. Auf der anderen Seite gab den Versuch, dieses Gesetz mit dem Aufsetzen komplexer Firmenkonstrukte im Ausland zu umgehen, die am Ende jedoch in ihrer rechtlich einwandfreien Ausgestaltung und ihrem Verwaltungsaufwand so teuer sind, dass es für 99 Prozent der privaten Retailtrader völlig unretabel ist.

Die sauberste Lösung

Die sauberste Lösung war und ist nach wie vor die Auswanderung in ein traderfreundliches Land ohne ein solches Verlustverrechnungsgesetz. Kaum jemand kann hierzu den angehenden Auswanderer besser beraten als Christoph Heuermann.

Kippt nun das Gesetz?

Je weniger intensiv man sich mit diesem Wahnsinn beschäftigt hat, desto besser. Der FDP sei Dank – steht dieses Gesetz nun wohl schon wieder vor dem Aus. Im Rahmen des sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes„, welches nach Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (FDP) Aktien als Anlageform wieder attraktiver machen soll, steht die komplette Abschaffung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und Totalverluste an. Des Weiteren schlagen die beiden die Einführung eines eigenen Freibetrags für die Veräußerung von Aktien vor sowie eine Verbesserung bei Börsenzulassungen für Start-Ups und SPACs, wie man bei Godmode-Trader nachlesen kann. Letzten Endes ist damit das absurde Verlustverrechnungsetz zwar noch nicht gänzlich vom Tisch, denn die Punkte müssen erst noch mit den Koalitionspartnern SPD und Grüne durchgegangen werden. Doch es bleibt zu hoffen/zu erwarten, dass auch diese Politiker bei genauer Betrachtung die Absurdität und mutmaßliche Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes erkennen, bevor zu ersten Präzedenzfällen kommen muss.

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2 Gedanken zu „Tradinggewinne versteuern: Kippt 2022 die Verlustverrechnungsbeschränkung?“

  1. Hier geht es nicht nur um die 20.000 Euro Verlustbegrenzung, es geht auch um die Freiheit des Einzelnen. Den nachhaltigen Erfolg im Börsenhandel mit CFDs zum Beispiel, den muss man sich mit sehr sehr viel harter Arbeit und Fleiß verdienen, und tausende von Stunden in Fachliteratur investieren. Gott sei Dank FDP, dass diese wirklich unfassbare Ungerechtigkeit, abgeschafft ist.

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