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Verlustbeschränkung: Gute Nachrichten für Futures- und CFD-Trader!

Seit über drei Jahren hängt über jedem Futures- oder CFD-Trader als Damoklesschwert bei jedem Trade die ominöse Verlustbeschränkungsverrechnung. An entsprechender Stelle berichteten wir bereits darüber. Das absurde Gesetz, welches sogar Verluste beim Handel von Terminkontrakten wie Futures, Optionen und CFDs besteuern sollte, entpuppt sich nun mehr als zuvor als Schuss in den Ofen. Der Bundesfinanzhof zerreißt nun das Gesetz in der Praxis und beweist damit gesunden Menschenverstand.

In der bisherigen Version des Gesetzes zur Verlustbeschränkungsverrechnung war es nämlich durchaus möglich, schnell und unbeabsichtig in die Privatinsolvenz zu rutschen, selbst wenn man im laufenden Jahr Gewinne und Verluste in gleicher Höhe gemacht hat, denn das Finanzamt akzeptierte nur noch einen Verlust von 20.000 Euro – der Rest wurde mit dem üblichen Abgeltungssteuersatz besteuert und durfte für folgenden Jahre „vorgetragen“ werden, was sich aber in der Praxis als Unsinn erweist. Im worst case musste also der Trader für erlittene Verluste auch noch jede Menge Steuern zahlen, selbst wenn sich Gewinne und Verluste in etwar die Waage hielten.

Verlustverrechnungssteuer: Mögliche Auswege

Als möglichen Ausweg aus der Misere der Verlustbeschränkungsverrechung gab es für Trader mit Wohnsitz in Deutschland im Grunde nur wenige sinnvolle Möglichkeiten, dem absurden Gesetz zu entgehen:

  • Der Umstieg von Terminkontraken auf den Aktienhandel
  • Die Wohnsitzverlangerung ins Ausland
  • Die Betätigung als Proptrader für ein Proptradinghaus oder eine Handelsfirma
  • Die Gründung einer Trading GmbH

Da viele dieser Möglichkeiten im Einzelfall nur schwer umsetzbar sind oder mit exorbitanten Kosten einhergehen, die den Handel nicht mehr lohnenswert machen, wartet die Tradergemeinschaft bis heute auf die Anullierung dieses Gesetzes. Nun hat der Bundesfinanzhof in einem neuesten Urteil das Gesetz zerissen.

Rheinland-Pfälzer klagte vor dem Finanzgericht

Ein Trader aus Rheinland-Pfalz hatte vor dem Finanzgericht auf Aussetzung des Gesetzes geklagt und Recht bekommen. In der Folge legte das Finanzamt Beschwerde ein, doch die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Wer von der Regelung betroffen ist, sollte sich vor seinem Finanzamt nun auf dieses aktuelle Urteil berufen, auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht. Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, dass sollten betroffene Trader jetzt als erstes tun. Und dann warten (und hoffen), bis das absurde Gesetz wieder nachhaltig aus dem Verkehr gezogen wird.

Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet am 28. Juni 2024 11:32

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